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Allgemeine Geschäftsbedingungen übernehmen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Kann ich die AGB eines anderen Händlers verwenden und abändern?

Antwort

Allgemeine Geschäftsbedingungen können urheberrechtlich geschützt sein. Darüber hinaus genießen sie auch unter Umständen einen Schutz nach dem Wettbewerbsrecht. Allein aus diesen Gründen kann ich nur vor einer Übernahme fremder Allgemeiner Geschäftsbedingungen abraten. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines anderen Händlers Fehler enthalten und darüber hinaus auf Ihren Betrieb nicht passen. Auch deshalb rate ich von einer Übernahme fremder Allgemeiner Geschäftsbedingungen ab.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
März 2013

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