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UG/GmbH mit einem Gesellschafter: Anstellung als Geschäftsführer?

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Frage

Ist es bei einer UG/GmbH mit nur einem Gesellschafter möglich, diesem Gesellschafter als Geschäftsführer einen Anstellungsvertrag zu geben, ein Geschäftsführergehalt zu zahlen und Lohnsteuer und Sozialversicherung zu zahlen? Falls möglich, muss dies zwingend sofort bei Gründung der UG/GmbH geschehen oder wäre es möglich, dass der Gesellschafter die Geschäftsführung erst ohne gesonderten Vertrag ausübt und lediglich der Gewinn ausgeschüttet wird und zu einem späteren Zeitpunkt das Anstellungsverhältnis begründet wird?

Antwort

Bei der Unternehmergesellschaft handelt es sich um eine Sonderform (Variante) der GmbH, auf die alle Vorschriften des GmbH-Gesetzes ohne weiteres anzuwenden sind (Ausnahme § 5a GmbHG). So richtet sich auch die Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status grundsätzlich nach den Kriterien, wie sie für Gesellschafter/ Geschäftsführer einer GmbH gelten. Hierbei ist es von wesentlicher Bedeutung, ob der Geschäftsführer maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft nehmen kann, wofür neben den Anteilsverhältnissen aber auch die tatsächlichen Verhältnisse heranzuziehen sind. Solange nur ein Geschäftsführer und Gesellschafter in der UG/GmbH sind, dürfte an der Stellung als Selbständiger kein Zweifel bestehen und auch eine „Selbstanstellung“ als abhängig Beschäftigter ist in dieser Konstellation nicht möglich.

Quelle: Andrea Hellmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
ASTRAIA Fachanwälte
Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer München
Mitglied der internationalen Anwaltsvereinigung ULN
Januar 2020

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