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Studentische Hilfskraft beschäftigen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe mich als freiberuflicher Online Marketing Berater selbständig gemacht seit Anfang Januar 2014. Für ein Projekt brauche ich einen Studenten, der mir 10 Std./Woche hilft. Gibt es eine Möglichkeit, dass der Student ohne Gewerbeanmeldung mir einfach Rechnungen schreiben kann? Oder welche anderen Optionen außer Mini-Job habe ich?

Antwort

Möchten Sie mit dem Studenten auf selbständiger Basis zusammenarbeiten, so muss er seine selbständige Tätigkeit anmelden. Je nach Art der Tätigkeit erfolgt die Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Eine Möglichkeit eine Rechnung zu stellen ohne Anmeldung der selbständigen Tätigkeit kann ich Ihnen nicht aufzeigen. Eine Alternative zum Minijob wäre vielleicht ein Arbeitsverhältnis auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung. Informationen zu einer kurzfristigen Beschäftigung erhalten Sie beim Bürgertelefon des BMAS zur Teilzeit/ Altersteilzeit/Minijobs unter der 030 221911005.

Quelle:
Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Mai 2014

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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