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Lokale Event- und News-Site: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich suche Hilfe bei der Finanzierung einer lokalen Event- und News-Site. Die Website richtet sich sowohl an die deutsche Öffentlichkeit und die Öffentlichkeit des Nachbarlandes als auch an alle Touristen in der Region. Derzeit habe ich die Website mit meinem eigenen Geld finanziert und arbeite alleine auf der Seite. Ich habe hier keine Beschäftigung, deshalb suche ich nach Ressourcen, um die Website zu entwickeln und Verwaltungskosten sowie einen einheimischen Angestellten zu bezahlen.

Antwort

Es kommen Förderprogramme des Bundes und Ihres Bundeslandes in Frage. Die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel erfolgt in der Regel über Darlehensförderprogramme. Welche Förderprogramme für Sie geeignet sind, hängt u.a. vom Finanzierungsbedarf ab. Über die Internetseite www.foerderdatenbank.de können Sie recherchieren, welche Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Stellen Sie einen arbeitslosen Arbeitnehmer ein, so können Sie als Arbeitgeber mit einem Zuschuss zu den Lohnkosten unterstützt werden. Arbeitgeber können nach § 88 ff. Sozialgesetzbuch III einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn die Eingliederung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung). Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Der Eingliederungszuschuss wird nur erbracht, wenn er vor der Arbeitsaufnahme beantragt worden ist. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seiter der Agentur für Arbeit unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/foerderung-arbeitsaufnahme

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Januar 2018

Tipps der Redaktion:

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