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Teilzeitkraft bezieht Witwenrente: Stundenlohn?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wie verhält sich das, wenn eine Mitarbeiterin als Teilzeitkraft eingestellt wird - sie aber Witwenrente bezieht. Ist es dann so, dass die Stunden je nach dem verhandelten Stundenlohn zu leisten sind? Das heißt, wenn sie (ganz übertrieben dargestellt) z.B. 6 Euro bekäme, könnte sie 40 Std./Monat arbeiten und bei 12 Euro dann 20 Std./Monat? Man möchte ja das möglichst Beste für beide Parteien rausholen. Und welche Lösungen gäbe es, wenn sie gerne eine gewisse Stundenanzahl arbeiten möchte, aber keine Minderung der Witwenrente erfahren möchte?

Antwort

Das Einkommen der Mitarbeiterin wird nur dann tatsächlich auf ihre Rente angerechnet, wenn es den festgelegten monatlichen Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag liegt zurzeit in den alten Bundesländern bei 872,52 Euro zuzüglich 185,08 Euro je waisenberechtigtes Kind. Das den Freibetrag überschreitende Einkommen wird aber nur zu 40 % angerechnet.

Ein Arbeitsvertrag ist eine beidseitige Willenserklärung, in dem vom Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer alle vertragsrelevanten Punkte, wie Arbeitszeit und Arbeitslohn vereinbart sind. Zu beachten ist, dass der vereinbarte Lohn den gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro nicht unterschreiten darf. Vereinbaren Sie eine Arbeitszeit mit der entsprechenden Entlohnung, die Ihre Witwenrente somit nicht mindert.

Quelle. Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
September 2019

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