Antwort
Um sich über die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen in Deutschland zu informieren, empfehle ich Ihnen, sich an eine gesetzliche Krankenkasse zu wenden. Die gesetzlichen Krankenkassen sind zur Auskunft und Beratung verpflichtet.
Im Sozialgesetzbuch IV ist zur Entsendung folgendes geregelt:
"§ 5 Einstrahlung
(1) Soweit die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung eine Beschäftigung voraussetzen, gelten sie nicht für Personen, die im Rahmen eines außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in diesen Geltungsbereich entsandt werden, wenn die Entsendung infolge der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist.
(2) Für Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, gilt Absatz 1 entsprechend.“
Möchten Sie als Arbeitsgeber mit Sitz im Ausland, Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, sind Meldevorschriften durch das Mindestlohngesetz bzw. durch das Arbeitnehmerentsendegesetz einzuhalten. Einen Überblick über die Meldevorschriften erhalten Sie auf der Internetseite des Zoll (www.zoll.de). Zur Information habe ich Ihnen den Link eingefügt: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Meldungen-bei-Entsendung/meldungen-bei-entsendung_node.html
Hier ein Auszug:
„Anmeldung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die einen oder mehrere Arbeitnehmer zur Ausführung von Werk- oder Dienstleistungen in den nachfolgenden Branchen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), in denen tarifliche Mindestarbeitsbedingungen und/oder Urlaubskassenbeiträge zu gewähren sind, nach Deutschland entsenden, sind gemäß § 18 Abs. 1 AEntG in Verbindung mit § 1 MiLoMeldV zur Abgabe einer schriftlichen Anmeldung unter Beifügung einer Versicherung nach § 18 Abs. 2 AEntG, wenn die Entsendung in die nachfolgenden Branchen des AEntG erfolgt:
- Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst,
- Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch,
- Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe,
- Briefdienstleistungen,
- Gebäudereinigungsleistungen,
- Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau,
- Pflegedienstleistungen,
- Schlachten und Fleischverarbeitung,
- Sicherheitsdienstleistungen,
- Textil- und Bekleidungsindustrie oder
- Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft“
Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 004 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
November 2017
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