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Selbständig im Nebenerwerb: Mitarbeiter einstellen?

Frage

Ich möchte mich im Nebenerwerb selbständig machen und eine Mitarbeiterin einstellen. In welchem Umfang darf ich sie einstellen, damit mein Status als Angestellter so erhalten bleibt?

Antwort

Bei Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigen, wird durch die gesetzliche Krankenversicherung vermutet, dass sie hauptberuflich selbständig sind. Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Beurteilung an Ihre gesetzliche Krankenversicherung, da neben möglichen Angestellten, auch die Rechtsform, das Arbeitseinkommen und die aufgebrachten Stunden ausschlaggebend für die Beurteilung einer möglichen hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit sein können.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
März 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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