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Sabbatical: keine selbständige Tätigkeit ausüben?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe eine Frage, die aufgekommen ist nachdem mir unser Geschäftsführer einen Entwurf zum Sabbath-Jahr gegeben hat. Darin steht, dass ich im S-Jahr nicht kündigen darf und auch drei Monate darüber hinaus nicht und ich eigentlich auch keiner selbständigen oder unselbständigen Arbeit nachgehen darf. Wie sehen Sie das?

Antwort

Es gibt keinen Grund eine Kündigung während des Sabbaticals auszuschließen, gleiches gilt für ein generelles Verbot zu arbeiten.

Diese Vereinbarung kann unterschrieben werden, hielte jedoch in den Punkten Kündigung und Nebenbeschäftigung einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.

Quelle: Andrea Hellmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
ASTRAIA Fachanwälte
Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer München
Mitglied der internationalen Anwaltsvereinigung ULN
Juni 2019

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