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Sabbatical: keine selbständige Tätigkeit ausüben?

Frage

Ich habe eine Frage, die aufgekommen ist nachdem mir unser Geschäftsführer einen Entwurf zum Sabbath-Jahr gegeben hat. Darin steht, dass ich im S-Jahr nicht kündigen darf und auch drei Monate darüber hinaus nicht und ich eigentlich auch keiner selbständigen oder unselbständigen Arbeit nachgehen darf. Wie sehen Sie das?

Antwort

Es gibt keinen Grund eine Kündigung während des Sabbaticals auszuschließen, gleiches gilt für ein generelles Verbot zu arbeiten.

Diese Vereinbarung kann unterschrieben werden, hielte jedoch in den Punkten Kündigung und Nebenbeschäftigung einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.

Quelle: Andrea Hellmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
ASTRAIA Fachanwälte
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Juni 2019

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