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Nebenerwerbsselbständigkeit: Mitarbeiter einstellen?

Frage

Kann ich innerhalb einer selbständigen Tätigkeit im Nebenerwerb (mein Hauptjob bleibt erhalten) als Arbeitgeber auftreten und Angestellte als geringfügig Beschäftigte einstellen?

Antwort

Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse eingehen oder nebenbei selbständig arbeiten, solange sich diese Tätigkeiten nicht zeitlich überschneiden. Sie sollten aber evtl. Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag bezüglich einer Nebentätigkeit überprüfen. Mitunter ist dort geregelt, dass entgeltliche selbständige Nebentätigkeiten beim Arbeitgeber anzuzeigen sind oder seiner vorherigen Zustimmung bedürfen. Diese Genehmigung ist zu erteilen, wenn berechtigte Interessen (z. B. Konkurrenz) des Arbeitgebers nicht entgegenstehen.

Wenn Sie die Nebentätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet und eine Betriebsnummer durch die Agentur für Arbeit bekommen haben, können Sie auch Personal einstellen. Die Betriebsnummer benötigen Sie, um den Arbeitnehmer bei den entsprechenden Sozialversicherungsträgern anzumelden. Zu diesem Thema: informiert die Minijob-Zentrale.

Außerdem sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um Ihrer Mitwirkungspflicht gerecht zu werden. Unter Umständen kann es zu einem Wechsel Ihres sozialversicherungsrechtlichen Status durch die Einstellung von Mitarbeitern kommen. Nachfolgend ein Link zu einem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes zum Begriff der hauptberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit.

Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
März 2019

Tipps der Redaktion:

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