Antwort
Sobald eine Nebentätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet und eine Betriebsnummer durch die Agentur für Arbeit vergeben wurde, darf Ihr Ehemann Personal einstellen. Eine Betriebsnummer benötigt Ihr Ehemann, um einen Arbeitnehmer bei den entsprechenden Sozialversicherungsträgern anzumelden.
Falls Sie im Rahmen eines Minijobs eingestellt werden, ist die Minijob-Zentrale für die Anmeldung zuständig.
Wenn aber das monatliche Arbeitsentgelt aus der Teilzeitarbeit die 450,00 Euro übersteigt, müssen Sie bei einer Krankenkasse angemeldet werden.
Außerdem sollte sich Ihr Ehemann mit seiner eigenen Krankenkasse in Verbindung setzen, um seiner Mitwirkungspflicht gerecht zu werden. Unter Umständen kann es zu einem Wechsel seines sozialversicherungsrechtlichen Status durch die Beschäftigung von Mitarbeitern kommen. Zur Information finden Sie nachfolgend einen Link zu einem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes zum „Begriff der hauptberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit“.
Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
März 2019
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