Antwort
Sobald eine Betriebsnummer durch die Agentur für Arbeit vergeben wurde, könnten Sie Personal einstellen. Eine Betriebsnummer benötigen Sie, um einen Arbeitnehmer bei den entsprechenden Sozialversicherungsträgern anzumelden.
Falls Sie den Arbeitnehmer im Rahmen eines Minijobs einstellen werden, ist die Minijobzentrale für die Anmeldung zuständig. Nachfolgend habe ich Ihnen einen Link zum Thema der Voraussetzungen des Melde- und Beitragsverfahrens eingefügt.
Sollte die Person aber selbst ein Gewerbe angemeldet haben, möchte ich darauf hinweisen, dass Sie und die jeweilige Person den Vorwurf der Scheinselbständigkeit beachten müssen. Scheinselbständige sind Erwerbstätige, die zwar den Status eines selbständigen Unternehmers beanspruchen, deren Tätigkeit tatsächlich aber der eines Arbeitnehmers entspricht. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine selbständige Tätigkeit weisungsgebunden ist und der Einsatz der eigenen Arbeitskraft nicht selbständig bestimmt werden kann. Für eine Statusfeststellung, d.h. Feststellung einer evtl. überwiegenden Arbeitnehmertätigkeit oder einer selbständigen Tätigkeit, sind die Sozialversicherungsträger, wie die gesetzlichen Krankenkassen oder die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Nachfolgend habe ich Ihnen zur Information den Link zur Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eingefügt.
Eine Empfehlung, welche Variante Sie nutzen sollten, können wir leider nicht aussprechen.
Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 60 28 00 28 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Mai 2019
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