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Mitarbeiter einstellen: wie vorgehen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin selbständig und würde gerne wissen, wie ich andere Leute einstellen kann. Ich denke daran mein Geschäft zu erweitern. Welche Anforderungen und Formalitäten muss ich erfüllen?

Antwort

Damit Sie einen Überblick über alle Einstellungsformalitäten bekommen, empfehle ich Ihnen, sich an Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK) zu wenden. Die IHKs bieten ihren Mitgliedern einen Service dahingehend an. Sie informieren über die Meldepflichten als Arbeitgeber, Arbeitsverträge, das Abführen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Leider haben Sie Ihr Bundesland nicht angegeben. Daher hier als Beispiel ein umfangreiches Merkblatt der IHK Berlin: https://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/Service-und-Beratung/Innovation/2253212/d5080c00145c40fbc3b0690b76a2f279/Merkblatt_Einstellung_eines_Mitarbeiters_ELENA-data.pdf

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Dezember 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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