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Minijobber eingestellt: Berufsgenossenschaft?

Frage

Wie hoch ist der Beitrag für die Berufsgenossenschaftsversicherung für Minijobber? Wer zahlt den Beitrag - der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?

Antwort

Alle Arbeitnehmer, dazu zählen auch Minijobber, Aushilfen etc. stehen kraft Gesetz unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt und zahlt allein der Arbeitgeber.

Die Höhe der Beiträge ist bei den verschiedenen Berufsgenossenschaften unterschiedlich und richtet sich auch nach dem Risiko, das bei dem Unternehmen besteht (Gefahrklasse).

Quelle: Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
August 2018
www.dguv.de

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