Honorarkräfte beschäftigen: Verträge abschließen?
Frage
Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet (bisher ohne Mitarbeitende) und möchte nun ein Beratungsprojekt zusammen mit drei Personen durchführen. Dazu plane ich, die drei Personen (nach Auftragsabschluss) über eine Rechnung zu bezahlen. Ich habe gelesen, dies sei bei Honorarkräften möglich. Ist für die drei Personen die Notwendigkeit vorhanden, dass diese für den einmaligen Auftrag eine Selbständigkeit anmelden? Muss ich vorher mit ihnen einen Dienst-/Werkvertrag abschließen? Ist es notwendig, dass die Personen mir im Vorfeld eine Rechnung schreiben, welche ich dann begleiche? Vielleicht können Sie mir den notwendigen Ablauf erklären?
Antwort
Honorarkräfte brauchen dann keinen Gewerbeschein, wenn sie unter eine Kategorie des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG fallen. Es ist in jedem Falle sinnvoll vorher einen Dienst- oder Werkvertrag abzuschließen. Bei einem Werkvertrag hat der Freiberufler eine bestimmte vorher definierte Aufgabe in einer bestimmten Zeit zu erbringen. Falls für Ihre Aufgabenstellung ein Werkvertrag möglich ist, würde ich den bevorzugen, da ansonsten das Problem der Scheinselbständigkeit bei den Honorarkräften virulent werden kann. Bei Erfüllung des Vertrages ist das Honorar fällig.
Quelle: Andrea Hellmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
ASTRAIA Fachanwälte
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Februar 2019
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