Antwort
Ausländische Studenten eines Drittstaates (- darunter auch Ägypten) können in Deutschland 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr ohne Zustimmung der zuständigen Behörde (Bundesagentur für Arbeit) arbeiten. Auch eine selbstständige Tätigkeit während des Studiums ist aufenthaltsrechtlich möglich (§ 21 Absatz 6 Aufenthaltsgesetz), z.B. als Freiberufler oder Gewerbetreibender. Allerdings muss die Ausländerbehörde die selbständige Tätigkeit gesondert genehmigen. Die Arbeit darf vom Umfang her nicht den Erfolg des Studiums gefährden. Sie sollte sich deshalb in den zeitlichen Grenzen der Regeln für abhängige Beschäftigung halten. (Quelle: BMI, BAMF, DAAD)
Bitte fragen Sie in Ihrer zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie benötigen.
Bei weiteren Fragen zum Thema Visa und Aufenthaltsrecht helfen Ihnen auch gerne die Experten der „Hotline Leben und Arbeiten in Deutschland“ weiter.
Weitere Informationen zu Arbeitsmöglichkeiten von ausländischen Studierenden bietet die Universität Bonn.
Darüber hinaus finden Sie weitere wichtige Informationen zu Beratungsangeboten, Finanzierung, Unternehmensstart als auch zu dem Thema „Personal einstellen“ im BMWi-Existenzgründungsportal.
Quelle: Justina Alichniewicz
Kompetenzfeld Bildung, Zuwanderung und Innovation
Projekt „Make it in Germany“
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Mai 2019
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