Navigation

Einzelunternehmen: Fachkraft für Arbeitssicherheit einstellen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Benötige ich als Einzelunternehmen im Bereich Aufzugsbau eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Antwort

Aufgrund der vorhandenen Informationen, kann nur begrenzt Auskunft gegeben werden. Ich rate Ihnen daher, direkt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Bayern zu fragen. Dazu hier z.B. ein Link zur IHK Regensburg.

Der Bereich Aufzugsbau hat erhöhte Anforderungen an die Sicherheit. Daher gehe ich schon davon aus, dass Sie eine entsprechende Kraft brauchen werden. Zumal die Aussage „Einzelunternehmen“ allein ja nicht ausschließt, dass es bei Ihnen um Sicherheitsaspekte bei den Produkten geht. Auch lässt es keine Rückschlüsse auf die Unternehmensgröße zu.

Weitere Informationen, die Ihnen bei der Vorbereitung für eine Nachfrage bei der IHK dienlich sein können:

Quelle: Dr. Jan Peschka
Zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Jurist, Organisationspsychologe & Ökonom
4p-coaching.com gmbh
Oktober 2019

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben