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Ehepartnerin einstellen?

Frage

Bis zum 31.7. war ich versicherungspflichtig eingestellt. Mein Mann ist Freiberufler und möchte mich bis zu meiner eigenen Selbständigkeit am 1.10. bei sich einstellen. Wie machen wir dieses?

Antwort

Werden Sie von Ihrem Ehemann mit einem Arbeitsentgelt über 450 Euro beschäftigt, muss er Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden. Hat er noch keine Betriebsnummer, kann er diese beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Neben der Anmeldung zu Beginn und der Abmeldung zum Ende der Beschäftigung, ist monatlich eine Beitragsnachweisung zu erstellen.

Meldungen zur Sozialversicherung und auch Beitragsnachweisungen sind elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Die Software dazu finden Sie im Internet.

Handelt es sich bei dem Arbeitnehmer um den Ehegatten, muss erst geprüft werden, ob tatsächlich Versicherungspflicht vorliegt. Dazu geben Sie bei der Anmeldung das Statuskennzeichen "1" an. Somit prüft die Deutsche Rentenversicherung anhand bestimmter Kriterien, ob es sich um ein tatsächliches Beschäftigungsverhältnis handelt. Hierbei werden unter anderem das Arbeitsentgelt, die Arbeitszeit, die Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in den Betrieb herangezogen.

Quelle:
Andreas Endl
AOK Bundesverband
September 2014

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