Navigation

Beschäftigung von Midijobbern?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Mein Ehemann macht sich mit einer Geschäftspartnerin in Kürze selbständig mit einem Café. Ihr Mann und ich sollen in dem Café arbeiten. Mein Mann geht weiterhin in seinem Job arbeiten. Wäre es möglich, uns beide (mich und den Mann der Geschäftspartnerin) auf Midijob-Basis anzustellen? Was gibt es da zu beachten?

Antwort

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit bei einem Arbeitgeber einen Midijob (Gleitzone) aufzunehmen. Da der Midijob eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ist, wäre zu beachten, wenn bereits eine weitere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vorliegt, könnte der Midijob mit der Lohnsteuerklasse VI versteuert werden. Es ist dem ersten Arbeitgeber von der Aufnahme eines Midijobs in Kenntnis zu setzen und gegebenenfalls die Zustimmung einzuholen. Des Weiteren ist die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu beachten, beide Arbeitsverhältnisse dürfen in Summe nicht die gesetzliche Arbeitszeit überschreiten.

Weiterführende Informationen zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone bietet die Minijob-Zentrale.

Bei weiteren Fragen können Sie gern das Bürgertelefon zur Teilzeitarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) nutzen. Sie erreichen die Mitarbeiter des Bürgertelefons von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 005.

Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
März 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben