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Arztpraxis: Krankenschwester einstellen?

Frage

Ich (Facharzt Neurologie/Geriatrie) habe mich niedergelassen mit einer Privat-Praxis und möchte nun eine Krankenschwester für die Zusatzdiagnostik einstellen. Wie mache ich das (Sozialversicherung, Krankenversicherung etc.)?

Antwort

Als Arbeitgeber müssen Sie das Versicherungsverhältnis des jeweiligen Arbeitnehmers beurteilen, Beiträge berechnen und gegebenenfalls vom Arbeitsentgelt einbehalten. Weiterhin muss ein Arbeitgeber jeden versicherungspflichtigen und jeden geringfügigen Beschäftigten melden und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle abführen (§§ 28a, 28e Viertes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IV).

Zuständige Einzugsstelle ist die Krankenkasse, bei der der betreffende Arbeitnehmer gesetzlich oder freiwillig versichert ist. Für geringfügig Beschäftigte (Verdienst bis 450,00 Euro) ist die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig. Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern bleibt in der Regel die Krankenkasse zuständig, bei der der Arbeitnehmer zuletzt versichert war. Ist diese nicht feststellbar, so hat der Arbeitgeber eine der wählbaren Krankenkasse als Einzugsstelle auszuwählen.

Für die Abwicklung des Beitrags- und Meldeverfahrens wird eine achtstellige Betriebsnummer benötigt. Wenn noch keine Betriebsnummer vergeben wurde, muss sie bei dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Anträge können telefonisch oder schriftlich (E-Mail, Fax, Post, Antrag/PDF-Version und Online-Antrag) gestellt werden.

Kontaktdaten:
Betriebsnummern-Service
66088 Saarbrücken
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Telefon: 0800 4 5555 20
Fax: 0681 988429-1300
E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de

Als Arbeitgeber sind Sie weiterhin verpflichtet, bei jeder Lohnzahlung die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer vom Arbeitslohn einzubehalten, beim zuständigen Finanzamt anzumelden und dorthin abzuführen.

Quelle:
Anke Branowsky
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Juni 2014

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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