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Arbeitsvertrag: Adresse des Arbeitgebers?

Frage

Ich möchte als Kleinunternehmer (Betreiber eines Kiosks) einen Arbeitnehmer einstellen und deshalb einen Arbeitsvertrag abschließen. In diesem müssen auch mein Name und meine Adresse als Arbeitgeber angegeben werden. Bezüglich der Adresse habe ich folgende Frage: Muss in dem Arbeitsvertrag die Adresse des Ladens (Kiosk) angegeben werden oder meine private Wohnadresse oder evtl. beide?

Antwort

Am besten ist es die Adresse des Ladenlokals anzugeben.

Quelle: Andrea Hellmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Wirtschaftsmediatorin
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