Arbeitsvertrag: Adresse des Arbeitgebers?
Frage
Ich möchte als Kleinunternehmer (Betreiber eines Kiosks) einen Arbeitnehmer einstellen und deshalb einen Arbeitsvertrag abschließen. In diesem müssen auch mein Name und meine Adresse als Arbeitgeber angegeben werden. Bezüglich der Adresse habe ich folgende Frage: Muss in dem Arbeitsvertrag die Adresse des Ladens (Kiosk) angegeben werden oder meine private Wohnadresse oder evtl. beide?
Antwort
Am besten ist es die Adresse des Ladenlokals anzugeben.
Quelle: Andrea Hellmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Wirtschaftsmediatorin
ASTRAIA Fachanwälte
Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer München
Mitglied der internationalen Anwaltsvereinigung ULN
Tipps der Redaktion:
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr