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Umzug des Unternehmens nach Frankreich: Krankenversicherungspflicht?

Frage

Wir sind Gesellschafter einer GbR mit Sitz in Deutschland und beide privat krankenversichert. Wir beabsichtigen einen Wechsel von Wohnort und Firma nach Frankreich, wollen unsere Tätigkeit aber wie gewohnt von dort aus weiterführen. Wir werden aber keine Einkünfte in Frankreich, sondern wie bisher aus Verträgen mit unseren Auftraggebern in Deutschland, Niederlanden und Schweiz erzielen. Wir würden gern unsere private KV in Deutschland weiter fortführen. Diese hat bereits bestätigt, dass das möglich ist. Unterliegen wir aufgrund dessen, dass es in Deutschland keinen Firmensitz mehr gäbe, dennoch einer Krankenversicherungspflicht in Frankreich?

Antwort

Die Krankenversicherungspflicht in Frankreich richtet sich nach französischem Recht, über das wir keine Auskunft erteilen können. Bei der Krankenversicherung in Frankreich handelt es sich aber wie in Deutschland um eine Pflichtversicherung für alle Personen mit Wohnsitz in Frankreich. Sollten Sie daher unter die Versicherungspflicht fallen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Frankreich nehmen, sollten Sie sich in Frankreich erkundigen, ob und inwieweit eine Befreiung von der Versicherungspflicht in Frage kommt, wenn Sie nachweisen, dass Sie über eine Private Krankenversicherung in Deutschland versichert sind.

Quelle: Tina Paas
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

November 2020

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