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Vollzeitjob plus Minijob plus selbständige Tätigkeit: Krankenversicherung?

Frage

Ich arbeite Vollzeit als Angestellter und übe zusätzlich einen Nebenjob auf 450 Euro- Basis mit durchschnittlich 12 Std./Woche aus. Zudem möchte ich mich nebenberuflich selbständig machen. Wie sieht dann für mich die max. wöchentliche Arbeitszeit aus, die ich gegenüber der Krankenkasse ausüben darf? Im Normalfall sind es ja um die 18 Std./Woche, die nicht überschritten werden sollten. Muss ich in meinem Fall aber die 12 Stunden aus dem Minijob mit in die Kalkulation einbeziehen oder gilt die 18 Stunden-Grenze als separater Maßstab nur für selbständige Arbeit?

Antwort

Grundsätzlich können Sie neben der abhängigen Beschäftigung eine selbständige Tätigkeit anmelden und trotzdem weiterhin über das Arbeitsverhältnis in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein. Der Status des Arbeitnehmers gilt für die Sozialversicherung solange, bis die selbständige Tätigkeit evtl. überwiegt. Nachfolgend habe ich Ihnen ein Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes zu diesem Thema eingefügt. Der GKV-Spitzenverband stellt mit grundsätzlichen Hinweisen eine Entscheidungshilfe mit empfehlendem Charakter für die Krankenkassen zur Verfügung, die den Begriff der hauptberuflich selbständigen Tätigkeit näher definiert und insbesondere von der selbständigen Tätigkeit, die nicht hauptberuflich ausgeübt wird, abgrenzt. Diese „Grundsätzlichen Hinweise zum Begriff der hauptberuflichen selbstständigen Erwerbstätigkeit vom 20. März 2019“ finden Sie auf der Webseite der hkk.

Für weitere Informationen möchten wir Sie bitten, sich an Ihre Krankenkasse zu wenden. Denn für die Anwendung und Auslegung des Krankenversicherungsrechts in Einzelfällen sind die Krankenkassen eigenverantwortlich zuständig.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Januar 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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