Teilzeitselbständigkeit: Höhe des KV-Beitrags?
Frage
Da ich bisher als Hausfrau tätig bin (drei Kinder), bin ich bei meinem Ehemann gesetzlich krankenversichert. Ich beabsichtige selbständig tätig zu werden und rechne mit Einnahmen von unter 400 Euro pro Monat. Muss ich mich selbst krankenversichern oder kann ich weiterhin in der Familienversicherung bleiben? Ggf. wie hoch wäre mein Monatsbeitrag?
Antwort
Ihre kostenfreie Familienversicherung kann weiterhin Bestand haben, wenn sich Ihre regelmäßigen monatlichen Einnahmen auf nicht mehr als monatlich 385 Euro (Stand: 2013), (395 Euro, Stand: 2014) belaufen. Des Weiteren dürfen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausüben. Hierbei spielt der zeitliche Aufwand, den Sie Ihrer Tätigkeit widmen eine entscheidende Rolle.
Endet Ihre Familienversicherung aufgrund der Existenzgründung, so können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse freiwillig versichern. Der Beitrag orientiert sich dann grundsätzlich an Ihren tatsächlichen Einnahmen. Daher kann ich Ihnen über die Beitragshöhe leider keine genauen Auskünfte erteilen.
Ich möchte Ihnen daher empfehlen, Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufzunehmen. So vermeiden Sie auch, dass Ihre Familienversicherung womöglich rückwirkend zu einem früheren Zeitpunkt beendet wird.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Existenzgründung!
Quelle:
Andreas Endl
AOK Bundesverband
November 2013
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