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Teilzeit-Selbständigkeit: Arbeitslosenversicherung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin als Immobilienmaklerin selbständig und auch in Teilzeit angestellt. Über die Teilzeitbeschäftigung bin ich arbeitslosenversichert, aber ich kann mich nicht zusätzlich nach Aussage der Arbeitsagentur freiwillig versichern. Sollte es nun mit der Selbständigkeit nicht klappen und ich kann im derzeitigen Unternehmen nicht Vollzeit arbeiten, dann würde ich keine Unterstützung bekommen. Ich würde mich in dem Fall auf eine Vollzeitstelle bewerben, möchte aber den Übergang mit einer freiwilligen Arbeitslosigkeit absichern, denn von dem Teilzeitjob kann ich meinen Lebensunterhalt nicht bestreiten. Welche anderen Möglichkeiten habe ich, um mich abzusichern? Für Unfall und Krankheit habe ich bereits vorgesorgt. Es geht nur um eine Absicherung, wenn ich als Einzelunternehmer scheitere.

Antwort

Sollten Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgeben müssen und nur Ihr Einkommen aus der Teilzeitbeschäftigung haben, können Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II oder Wohngeld haben.

Das Arbeitslosengeld II ist eine Bedürftigkeitsleistung nach dem Sozialgesetzbuch II, die Personen als Zuschuss gewährt wird, die Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Neben den Regelsätzen werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Auf den Bedarf wird das Einkommen aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen angerechnet.

Bei weiteren Fragen zum Arbeitslosengeld II oder zur Arbeitslosenversicherung können Sie sich an das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung des BMAS unter 030 221 911 003 wenden.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Dezember 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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