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Tätigkeit für einen Auftraggeber im Nebenerwerb: rentenversicherungspflichtig?

Frage

Ich bin Tierärztin und habe eine Festanstellung in Vollzeit. Nebenberuflich arbeite ich als freiberuflich für einen Auftraggeber im Monat und habe unregelmäßig nicht jeden Monat Aufträge, die nicht mehr als 300 - 400 Euro bringen. Muss ich mir Sorgen machen, dass ich Ärger bekomme? Das ist alles noch in den Anfängen.

Antwort

Freiberufler, die ihre Tätigkeit auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber ausüben, gehören zu den Selbständigen, die grundsätzlich kraft Gesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind. Man ist dann im Wesentlichen von einem Auftraggeber abhängig, wenn mindestens fünf Sechstel der gesamten Betriebseinnahmen allein aus der Tätigkeit für einen Auftraggeber bezogen werden.

Die Versicherungspflicht würde hierfür hingegen nicht eintreten, wenn die selbständige Tätigkeit als geringfügig anzusehen ist, d.h. wenn der monatliche steuerrechtliche Gewinn nicht mehr als 450 Euro beträgt oder wenn Sie selbst im Rahmen der Selbständigkeit mindestens einen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Entgelt oberhalb von 450 Euro beschäftigen.

Konkret bedeutet dies für Sie, dass bei einem steuerrechtlichen Gewinn aus dieser Tätigkeit von monatlich 300 bis 400 Euro keine Pflichtbeiträge dafür zu entrichten sind.

Die abhängige Beschäftigung als Tierärztin spielt hierbei keine Rolle.

Noch ein Hinweis: Sofern absehbar ist, dass der steuerrechtliche Gewinn über 450 Euro liegen wird, kann als „Existenzgründer“ eine Befreiung von der Versicherungspflicht für die Dauer von drei Jahren (ab Beginn dieser Tätigkeit) beantragt werden (verspätete Antragstellung führt zur Verkürzung des Befreiungszeitraumes).

Sofern Sie weitere Fragen haben können Sie sich auch an die nächst gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins ihre Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren, was auch als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente durchaus sinnvoll sein kann.

Online finden Sie allgemeine Informationen zur Altersvorsorge.

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
November 2018

Tipp der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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