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Selbständig während Bezug von Regelaltersrente: KV-Beitrag?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Neben meiner Rente übe ich bis jetzt einen 450 Euro-Job als Dozent aus. Seit 1.1.2020 beziehe ich Rente über der Regelaltersgrenze. Ich habe jetzt die Möglichkeit, auf selbständiger Basis meine Arbeitszeit zu erhöhen. Die Arbeitszeit wird wöchentlich nicht mehr als 10 Std. betragen. Muss ich neben Steuern noch andere Abgaben (KV) aufbringen?

Antwort

Wenn Sie neben der Regelaltersrente eine selbständige Tätigkeit eingehen, werden die Einnahmen in Form des Arbeitseinkommens nach dem § 237 SGB V zu den beitragspflichtigen Einnahmen gezählt. Die zu bemessenden Beiträge sind nur zu entrichten, wenn der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit 159,25 Euro übersteigt.

Zu weiterführenden Fragen möchten wir Sie bitten, sich an Ihre zuständige Krankenkasse zu wenden.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Januar 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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