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Selbständig plus Midijob: Versicherung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ein Freund möchte selbständig als Künstler arbeiten. Außerdem hat er einen Midi-Job als Haushaltshilfe und ist darüber sozialversichert. Macht es Sinn, sich stattdessen über die Künstlersozialkasse zu versichern, da diese Tätigkeit vermutlich mehr Einkommen generiert oder soll er über den Midi-Job versichert bleiben?

Antwort

Es besteht kein Wahlrecht, ob und wie er sich versichern möchte. Auch selbständige Künstlerinnen und Künstler sind kraft Gesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Ob es sich um eine künstlerische Tätigkeit im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes handelt, wodurch Ihr Bekannter auch die Vorzüge der Künstlersozialversicherung in Anspruch nehmen kann, prüft und entscheidet die Künstlersozialkasse.

Ggf. wären dann aus beiden Tätigkeiten Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Weitere Informationen über die Versicherungspflicht von Selbständigen finden Sie in dieser Broschüre.

Sofern Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das kostenfreie Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund

November 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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