Antwort
Sofern aufgrund des unvorhersehbaren Jahresverlaufs in einzelnen Monaten ein Einkommen oberhalb von 450,00 Euro erzielt wird, ist dies grundsätzlich unschädlich für das Vorliegen der Geringfügigkeit, solange jährlich 5.400,00 Euro nicht überschritten werden.
Dies gilt hingegen nicht, wenn das Einkommen erheblichen Schwankungen unterliegt, so dass eine regelmäßige, geringfügige selbständige Tätigkeit auszuschließen ist. Davon ist beispielsweise auszugehen, wenn in wenigen Monaten eines Jahres ein vergleichsweise hohes Einkommen erzielt wird, und in den übrigen Monaten das Einkommen so gering ist, dass das jährliche Einkommen 5.400,00 Euro nicht übersteigt, selbst wenn diese unverhältnismäßigen Schwankungen als saisonbedingt begründet werden. Hier liegt in den Monaten des Überschreitens keine geringfügige selbständige Tätigkeit vor.
Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie sich auch an die nächst gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.
Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins die Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Allgemeine Informationen darüber finden Sie hier.
Quelle:
Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Stand:
März 2020
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