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Online-Shop nebenberuflich betreiben?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin zu 100% bei einem Arbeitgeber angestellt und möchte dies auch bleiben. Nun kann ich aber einen Online-Shop erwerben und möchte dies als Nebengewerbe laufen lassen. Ist dies möglich? Ich habe mir vorgestellt, dies als Einzelunternehmen zu machen, damit ich gegebenenfalls eine Person zur Hilfe einstellen könnte. Ich würde nur den Online-Shop kaufen und verwalten - der Versand und die Abwicklung übernimmt das zugehörige Ladengeschäft von dem Online-Shop.

Antwort

Grundsätzlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse eingehen oder neben ihrer Hauptbeschäftigung (Teilzeit oder Vollzeit) selbständig arbeiten, solange sich diese Tätigkeiten nicht zeitlich überschneiden und die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Sie sollten auch evtl. Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag bezüglich einer Nebentätigkeit einhalten. Mitunter ist dort geregelt, dass entgeltliche selbständige Nebentätigkeiten und Nebentätigkeiten in einem anderen Arbeitsverhältnis dem Arbeitgeber anzuzeigen sind und seiner vorherigen Zustimmung bedürfen. Diese Genehmigung ist zu erteilen, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen.

Hilfreiche Informationen zu einer Kleingründung finden Sie im BMWK-Existenzgründungsportal.

Sie können sich auch bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) zur Existenzgründung beraten lassen.

Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 221 911 003

Stand:
Juli 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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