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Nebenerwerbsselbständigkeit: Meldepflicht bei Krankenversicherung?

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Frage

Wenn ich hauptberuflich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübe und nebenberuflich selbständig bin, besteht dann Meldepflicht bei der Krankenversicherung über die nebenberufliche Selbständigkeit? Ab wann gerate ich einkommenstechnisch mit den beiden Jobs bei der Krankenkasse in Probleme? Ist es bereits ein Problem, wenn ich mit der selbständigen Tätigkeit in einem Jahr nur knapp unter dem Einkommen aus der hauptberuflichen Tätigkeit liege?

Antwort

Treffen eine versicherungspflichtige Beschäftigung und eine selbständige Tätigkeit aufeinander, so ist zu prüfen, welche dieser Tätigkeiten dominiert. Im Sozialversicherungsrecht spricht man von der Beurteilung, ob eine "hauptberuflich selbständige Tätigkeit" vorliegt. Diese sozialversicherungsrechtliche Prüfung erfolgt bei Ihrer Krankenversicherung.

Herangezogen werden hierzu u.a. aus der Beschäftigung die wöchentliche Arbeitszeit und die Höhe des Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung und aus der selbständigen Tätigkeit der Gewinn, der zeitliche Aufwand und die Beschäftigung von Arbeitnehmern. Entscheidend für die Beurteilung ist die Gesamtschau der Verhältnisse.

Liegt bei der selbständigen Tätigkeit Hauptberuflichkeit vor, so hat dies Auswirkungen auf Ihren Versicherungsstatus und somit auch auf die Beitragszahlung.

Ich möchte Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und sich umfassend beraten zu lassen, da dort auch die letztendliche Entscheidung unter Einbeziehung aller Informationen getroffen wird.

Quelle:
Andreas Endl
AOK Bundesverband
Juni 2014

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