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Nebenerwerbsgründung: Beitragsbemessung für freiwillige GKV?

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Frage

Ich habe mich am 1. März freiberuflich als Beraterin selbständig gemacht. Die GKV möchte nun den zeitlichen Aufwand und das Einkommen wissen. Wo kann ich nachlesen, welche Stundenanzahl für die Nebenerwerbsgründung gilt? Mein durchschnittlicher wöchentlicher zeitlicher Rahmen wird bei ca. 18 Stunden liegen und mein durchschnittliches Einkommen bei ca. 600 Euro. Ich möchte nicht durch zu euphorischen Zahlen, einen zu hohen Beitrag entrichten, den ich mir monatlich nicht leisten kann, lieber bezahle ich nach, wenn ich den EKST-Bescheid der GKV nächstes Jahr eingereicht habe und die Gewinne wirklich erwirtschaftet habe. Da ich noch Mieteinkünfte habe, wäre mein gesamtes monatliches Durchschnittseinkommen bei 1.100 Euro.

Antwort

Für die Beitragsbemessung der freiwilligen Versicherung aufgrund einer selbständigen Tätigkeit zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Bedeutet, dass neben den Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit auch Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen aus Kapitalvermögen etc. zur Beitragsbemessung gerechnet werden. Gedeckelt wird die Berechnung von der Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt für das Jahr 2018 4.425 Euro monatlich.

Neben den Einnahmen spielen für die Einschätzung der gesetzlichen Krankenversicherung (Haupt- oder Nebengewerbe) weitere Faktoren eine Rolle. Dazu gehört unter anderem die Frage nach dem zeitlichen Rahmen. Nach dem Verständnis der Krankenkassen ist eine selbständige Tätigkeit dann als Haupterwerb anzusehen, wenn sie mehr als halbtags ausgeübt wird. Bitte beachten Sie, dass auch Zeiten der Vor- und Nachbereitung zum zeitlichen Aufwand gerechnet werden. Eine individuelle Beurteilung erfolgt durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung.

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Internet: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html
April 2018

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