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Nebenberufliche Selbständigkeit: Krankenversicherung?

Frage

Ich ziehe in Erwägung mich in den nächsten Wochen nebenberuflich selbständig zu machen. Da ich alleinerziehend bin, möchte ich Sie fragen wie es sich mit den Kosten für die Krankenversicherung verhält oder aber ob ich mich von der Zuzahlung der Krankenkassenbeiträge befreien lassen kann insoweit ich am Anfang der Selbständigkeit höchstwahrscheinlich noch nicht genügend Umsatz mache für meine Tochter und mich.

Antwort

Ihren Angaben entnehme ich, dass Sie derzeit versicherungspflichtig beschäftigt sind.

Treffen eine versicherungspflichtige Beschäftigung und eine selbständige Tätigkeit aufeinander, so ist zu prüfen, welche dieser Tätigkeiten dominiert. Im Sozialversicherungsrecht spricht man von der Beurteilung, ob eine "hauptberuflich selbstständige Tätigkeit" vorliegt. Diese Prüfung erfolgt in Ihrem Fall bei der AOK Niedersachsen. Herangezogen werden hierzu u.a. die wöchentliche Arbeitszeit und die Höhe des Arbeitsentgelts aus der Beschäftigung und aus der selbständigen Tätigkeit der (geplante) Gewinn, der zeitliche Aufwand und die Beschäftigung von Arbeitnehmern. Entscheidend für die Beurteilung ist die Gesamtschau der Verhältnisse.

Liegt bei der selbstständigen Tätigkeit dann Hauptberuflichkeit vor, so hat dies auch Auswirkungen auf Ihren Versicherungsstatus und somit auf die Beitragszahlung.

Die Prüfung der hauptberuflichen Selbständigkeit erfolgt unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien. Ich möchte Ihnen daher empfehlen, sich mit der AOK Niedersachsen in Verbindung zu setzen, weil dort Ihre Daten bereits vorliegen. Ich biete Ihnen gerne an, den Kontakt herzustellen. Dazu bräuchte ich von Ihnen nur eine Info, wie Sie am besten erreichbar sind.

Die Möglichkeit zur Befreiung von den Zuzahlungen besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Jeder Versicherter zahlt zunächst 2 Prozent seiner jährlichen Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen. Dies ist seine Belastungsgrenze. Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt diese Belastungsgrenze lediglich 1 Prozent der Bruttoeinnahmen. Wird diese Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht, besteht die Möglichkeit, für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit zu werden.

Auch hierüber berät Sie die AOK Niedersachsen gerne und gibt Ihnen Auskunft, wie hoch Ihre Belastungsgrenze ist.

Quelle:
Andreas Endl
AOK Bundesverband
April 2015

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