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Nebenberuflich selbständig: Krankenkassenbeitrag?

Frage

Mein Hauptberuf ist sozialversicherungspflichtig und ich erziele netto zwischen 2.000 und 2.500 Euro monatlich. Zusätzlich bin ich nebenberuflich aktiv mit einem Kleinunternehmen (Kleinunternehmer-Regelung beim Finanzamt). Ich arbeite etwa sieben Stunden pro Woche nebenberuflich und habe etwa 1.300 Euro im Monat dadurch an Einnahmen. Muss ich meiner Krankenkasse einen Zusatzbeitrag bezahlen?

Antwort

Wenn Sie versicherungspflichtiger Arbeitnehmer sind, müssen Sie für das Arbeitseinkommen aus der nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit keine Beiträge für die Krankenversicherung bezahlen. Beitragsgrundlage ist dann nur das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung. Die gesetzliche Regelung dazu finden Sie im Sozialgesetzbuch V § 226.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
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November 2019

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