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Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Beiträge während Leistungsbezug?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Bleiben die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung auch während des Leistungsbezuges im Falle der Arbeitslosigkeit gleich $$oder gibt es für den Bezugszeitraum Änderungen?

Antwort

Beziehen Sie Arbeitslosengeld so endet das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 28a Abs. 5 im Sozialgesetzbuch III. Sollten Sie sich aus dem Bezug von Arbeitslosengeld erneut hauptberuflich selbständig machen, können Sie wieder einen Antrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen. Nach § 28a SGB III wird dann geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag erfüllen.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in den „Fachlichen Hinweisen“ zum § 28a SGB III: www.arbeitsagentur.de

Quelle: Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
August 2016

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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