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Freiberuflicher Dozent: Sozialversicherung?

Frage

Ich habe eine Frage bezüglich der Gründung im Nebengewerbe. Zu meiner Situation: Ich bin Soldat und habe somit eine Freie Heilfürsorge. Das bedeutet, dass ich keine Krankenversicherung, keine Rentenversicherung und keine Arbeitslosenversicherung bezahle. Nun würde ich gerne evtl. an einer VHS als Dozent arbeiten und müsste dies als Freiberufler machen. Wie und was genau muss ich dann alles abführen? Ich würde dies als "Kleinunternehmerregelung" anmelden und müsste somit schon mal keine Umsatzsteuer abführen. Kranken- und Arbeitslosenversicherung eigentlich auch nicht, da ich diese im Hauptberuf ja auch nicht abführe - oder? Und wie sieht es denn mit der Pflegeversicherung aus? Muss diese dann erhöht werden?

Antwort

Eine selbständige Tätigkeit als freiberuflicher Dozent begründet keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie können eine Beratung zu Fragen der Krankenversicherung am Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030 340 60 66 01 einholen. Des Weiteren bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Information zur Rentenversicherung (Tel. 030 221 911 001) und zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung (Tel. 030 221 911 003) an.
Inwieweit die Freie Heilfürsorge von einer selbständigen Tätigkeit berührt wird, wäre über Ihren Dienstherrn zu klären. Die steuerlichen Verpflichtungen für das Arbeitseinkommen, welches Sie mit Ihrer Tätigkeit erzielen, sollten Sie mit Ihrem zuständigen Finanzamt absprechen.

Quelle:
Birgit Schmidt
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Januar 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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