Antwort
Pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner haben neben den Beiträgen aus der gesetzlichen Rente Beiträge aus Alterseinnahmen, die auf das frühere Beschäftigungsverhältnis zurückzuführen sind (sogenannte Versorgungsbezüge), sowie aus Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, das neben der Rente erzielt wird, zu zahlen. Beiträge zur Krankenversicherung werden fällig, wenn das Arbeitseinkommen ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches übersteiget (ein Zwanzigstel der Bezugsgröße in 2020: 159,25 Euro monatlich). Grundlage für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge aus Renten ist nach § 247 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Die nach diesem Beitragssatz von der Rente zu bemessenden Beiträge werden vom Rentenversicherungsträger und Rentner hälftig getragen (§ 249a SGB V). Daneben erheben Krankenkassen von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag, der ebenfalls hälftig vom Rentenversicherungsträger übernommen wird. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Er gilt für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben (§ 243 SGB V). Auch für Arbeitseinkommen ist der Zusatzbeitrag der Krankenkasse zu zahlen.
Bei Aufnahme der nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit sollten Sie Ihre Krankenkasse informieren und eine Schätzung des Arbeitseinkommens vornehmen, auf deren Grundlage der Beitrag festgelegt wird. Eine endgültige Beitragsfestlegung erfolgt dann nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides. Die neue Beitragsfestlegung gilt dann bis zur Einreichung des nächsten Einkommenssteuerbescheides. Beitragsnachzahlungen bzw. -erstattungen sind möglich.
Freiwillig versicherte Rentnerinnen und Rentner zahlen zusätzlich Beiträge aus sonstigen Einnahmen, wie zum Beispiel privaten Renten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen.
Bitte wenden Sie sich für weiterführende Informationen an Ihre Krankenkasse, die Sie gern beraten wird.
Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
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Januar 2020