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Ehepartnerin einstellen: Krankenversicherung?

Frage

Vor knapp fünf Jahren habe ich nebenberuflich eine Katzenpension und -betreuung eröffnet. Das Ganze läuft neben meiner Vollzeitbeschäftigung (Angestellter) auch aktuell als Kleinunternehmen. Meine Frau ist derzeit als Hausfrau ohne Einkommen und über mich mit krankenversichert. Die Überlegung ist nun, sie in das Gewerbe mit einzubinden. Die Frage ist nun: Wie viele Stunden kann/darf sie beschäftigt sein und trotzdem über mich weiterhin krankenversichert? Ist es auch möglich, sie anzustellen (geringfügig oder Teilzeit)? Welche Vor- und Nachteile bringt das mit sich?

Antwort

Sobald eine Nebentätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet und eine Betriebsnummer durch die Agentur für Arbeit vergeben wurde, können Sie Personal einstellen. Eine Betriebsnummer benötigen Sie, um einen Arbeitnehmer bei den entsprechenden Sozialversicherungsträgern anzumelden.

Falls Sie Ihre Ehefrau im Rahmen eines Minijobs einstellen, kann sie weiterhin bei Ihnen in der Familienversicherung krankenversichert bleiben. Für das Bestehen einer Familienversicherung darf das Gesamteinkommen die monatliche Grenze von 450 Euro nicht übersteigen. Für die Anmeldung ist die Minijobzentrale zuständig.

Wird die Grenze von 450 Euro im Monat überschritten, setzt für Ihre Frau die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.

Außerdem sollten Sie sich mit Ihrer eigenen Krankenkasse in Verbindung setzen, um Ihrer Mitwirkungspflicht gerecht zu werden. Unter Umständen kann es zu einem Wechsel des sozialversicherungsrechtlichen Status durch die Beschäftigung von Mitarbeitern kommen. Zur Information verweisen wir auf das Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes zum Begriff der hauptberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit vom 20. März 2019.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
August 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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