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Angestellte Physiotherapeutin: Fitnesskurse selbständig anbieten?

Frage

Ich arbeite als Physiotherapeutin und möchte Fitnesskurse auf selbständiger Basis anbieten (ca. sechs Std./wöchentlich) und zusätzlich sechs Schulstunden pro Woche als Honorardozentin unterrichten. Dafür möchte ich meinen Job so reduzieren, dass ich in die Gleitzone komme. Ist es möglich, über den Arbeitgeber die Sozialversicherung abzudecken? Wenn ja, wie viele Stunden muss ich dort angestellt sein im Verhältnis zur freiberuflichen Tätigkeit? Stimmt es, dass 1/5 des Gehalts bei Freiberuflern aus einem Angestelltenverhältnis kommen muss?

Antwort

Üben Sie neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine Tätigkeit auf Honorarbasis aus, so prüft die gesetzliche Krankenversicherung welche der beiden Tätigkeiten den Vorrang hat. Für die Beurteilung sind unter anderem die monatlichen Einnahmen, aber auch der zeitliche Rahmen mit Vor- und Nachbereitung relevant. Eine Prüfung erfolgt im Einzelfall durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Wird die selbständige Tätigkeit nach Beurteilung der gesetzlichen Krankenversicherung als Nebenerwerb eingestuft, so erfolgt die Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung über Ihre sozialversicherungspflichtige Anstellung.

Ob Ihre selbständige Tätigkeit eine Rentenversicherungspflicht auslöst, besprechen Sie bitte mit der Deutschen Rentenversicherung. Sie können die Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 erreichen.

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
September 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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