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Werkstudent: Voraussetzungen für freiwillige Arbeitslosenversicherung erfüllt?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe eine Frage zur Arbeitslosenversicherung als Gründer. Wird die Voraussetzung erfüllt, in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen zu sein, wenn man als Werkstudent zwar rentenversicherungspflichtig war, aber nicht arbeitslosenversichert?

Antwort

Eine versicherungspflichtige Zeit in der Rentenversicherung ist nicht ausreichend für den Abschluss der Arbeitslosenversicherung als Selbständige und Selbständiger. Für den Abschluss des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrags (Arbeitslosenversicherung für Selbständige) wird eine versicherungspflichtige Zeit in der Arbeitslosenversicherung benötigt. Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ist in § 28a SGB III geregelt.

Weitere Informationen finden Sie in den „Hinweisen zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“.

Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 221 911 003

Stand:
April 2020

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