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Studentin: Minijob plus Gewerbe für Network-Marketing?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich führe als Studentin einen Minijob aus, bei dem ich durchschnittlich nicht über 450 Euro kommen darf. Nun bin ich durch ein Network-Marketing-Unternehmen auf eine attraktive Job-Möglichkeit gestoßen. Für diesen Job müsste ich einen Gewerbeschein beantragen und mich selbständig machen. Ist das steuer- und versicherungstechnisch möglich, ohne dass ich meinen Minijob kündigen muss? Derzeit bin ich familienversichert und habe dementsprechend weder Abgaben für eine Versicherung noch für Steuern.

Antwort

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden. Für die Familienversicherung gilt in diesem Zusammenhang folgendes:
Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von Mitgliedern der GKV sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze nicht regelmäßig überschreitet.

Als Kleinunternehmer haben Sie die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, wenn Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird und Sie im Jahr zuvor nicht mehr als 20.000 Euro Umsatz erzielt haben. Gleichzeitig müssen Sie alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer erstellen und können folglich auch keine Vorsteuer geltend machen. Weiterführende Fragen kann Ihnen das örtliche Finanzamt oder ein Steuerberater beantworten.

Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 221 911 003

Stand:
Mai 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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