Antwort
Ob es sich hierbei künftig um eine selbständige Tätigkeit oder um eine „Scheinselbständigkeit“, d.h. real weiterhin um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt, hängt von den tatsächlichen Verhältnissen ab, unter denen Sie diese ausüben.
Die wesentlichen Merkmale, die für eine solche Unterscheidung herangezogen werden, wurden von Ihnen zutreffend benannt. Tatsächlich sind die eigenen Produktionsmittel, die Möglichkeit zur Eigenwerbung und zur Annahme von Fremdaufträgen Anzeichen für eine Selbständigkeit. Ob dies allerdings mit Blick auf die Nutzung der Räumlichkeiten des Auftraggebers zu festen Arbeitszeiten und der unveränderten Arbeitsinhalte ausreicht, um eine echte Selbständigkeit zu belegen, dürfte am Ende sehr stark davon abhängen, wie stark diese Freiheiten tatsächlich ausgeübt werden und Relevanz für diese Tätigkeit haben. So würde das Werben, ohne dass daraus tatsächliche Fremdaufträge erwachsen, die auch eine gewisse wirtschaftliche Bedeutung haben kaum ins Gewicht fallen. Auch der Wert der eingesetzten (teuren) Arbeitsmittel im Vergleich zu einer ggf. kostenfreien Nutzung der Räumlichkeiten müssen in die Gesamtbetrachtung einfließen. Was letztendlich überwiegt, sollte im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens (Clearingverfahren) von der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich festgestellt werden, damit Sie, insbesondere aber der für die Beitragszahlung haftende Auftraggeber, das Risiko einer nachträglichen Beitragsforderung als Ergebnis von Betriebsprüfungen u.ä. vermeiden. Nähere Informationen und den Antragvordruck finden Sie online.
Sofern es sich nach dieser Prüfung bestätigt, dass es sich um echte selbständig Tätigkeit handelt, wäre in einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob Sie dann zu den Selbständigen gehören, die kraft Gesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind. So gehören unter anderem auch selbständige Künstler dazu. Ob die von Ihnen produzierten Videos eine künstlerische Tätigkeit nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz darstellen und Sie ggf. die Vorzüge der Künstlersozialversicherung in Anspruch nehmen können, sollten Sie dann von der Künstlersozialkasse prüfen lassen. Nähere Informationen bietet die Künstlersozialkasse. Weitere Informationen über die Versicherung Selbständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie in dieser DRV-Broschüre.
Haben Sie weitere Fragen hierzu oder benötigen Sie Unterstützung beim Antrag auf Statusfeststellung, können Sie auch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen. Bitte vereinbaren Sie ggf. einen Termin.
Was letztendlich als „erfolgreicher Antrag“ bewertet werden kann, sollte auch vor dem Hintergrund der Vorsorgesituation betrachtet werden und welche Risiken Sie ggf. zusätzlich (Erwerbsminderung, Rehabilitationsleistungen, Rente für Hinterbliebene) - ohne Beitragsanteil des Arbeitgebers - privat absichern müssten. Hierfür besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins ihre Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren.
Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Januar 2019
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