Antwort
Ihre Zweifel sind durchaus begründet, lassen sich aber ohne Kenntnis der genauen Verhältnisse weder bestätigen, noch aus der Welt schaffen. Zwar sprechen sowohl die eigene Praxis und somit das wirtschaftliche Risiko, als auch eine eigenständige Terminplanung für eine Selbständigkeit, die Vermittlung der Patienten und eine gewisse Abhängigkeit von der anderen Praxis könnten hingegen für eine abhängige Beschäftigung sprechen. Zudem könnte sich bei genauer Betrachtung der realen Verhältnisse der Geschäftsbeziehung ein anderes Gesamtbild ergeben.
Um Gewissheit über den sozialversicherungsrechtlichen Status zu erhalten, empfehlen wir Ihnen ein Statusfeststellungsverfahren (Clearingverfahren) durchzuführen. Nähere Informationen und den Antragvordruck finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html
Ferner möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass sowohl selbständige Physiotherapeuten, als auch Selbständige, die überwiegend von einem Auftraggeber abhängig sind, grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Zur Erläuterung hierzu ein Link zu einer weiterführenden Broschüre: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html
Zudem besteht auch für versicherungspflichtige Selbständige die Verpflichtung, eine solche Tätigkeit innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden.
Sofern Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich auch an die nächst gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
März 2018
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