Frage
Ich bin fest angestellte Personalberaterin - also sozialversichert. Nun möchte ich nebenberuflich als Karrierecoach/ Outplacement-Beraterin arbeiten. Aus den anderen Beiträgen habe ich für mich schon so weit klären können, dass wahrscheinlich der Status als „beratender Betriebswirt“ sinnvoll wäre und ich mir wohl besser „Karriereberatung“ als Coaching auf die Fahnen schreibe. Entfällt als Freiberufler die Problematik der Scheinselbständigkeit? Weil er ja per Definition weisungsungebunden ist? Kann ich gleichzeitig Freiberufler und Kleinunternehmer sein und damit nicht umsatzsteuerpflichtig? Und schließlich: Muss ich vor Aufnahme dieser Tätigkeit dies dem Finanzamt melden oder geht das rückwirkend mit der ESt-Erklärung im nächsten Jahr?