Navigation

Nebenberuflicher Handelsvertreter mit einem Auftraggeber?

Frage

Ich bin Vollzeitbeschäftigter und freiwillig gesetzlich versichert (mit Höchstsatz). Ein Unternehmen benötigt Unterstützung bei der Akquise von Neugeschäften. Ich darf meine Zeit und Vorgehensweise frei bestimmen. Die Vergütung soll ausschließlich auf Provisionsbasis erfolgen. Meine Einnahmen können im Jahr ca. 40-90 % meines aktuellen Gehalts als Vollzeitbeschäftigter erreichen. Das Unternehmen wäre auf unbestimmte Zeit das einzige Unternehmen, für das ich tätig sein würde. Ich arbeite ausschließlich von zu Hause aus mit eigenen Mitteln. Qualifiziere ich mich damit als nebenberuflicher Handelsvertreter oder muss ich ein anderes Gewerbe anmelden? Ich möchte von vornherein das Thema der „Scheinselbständigkeit" klären und mögliche Nachzahlungen frühzeitig berücksichtigen. Was muss ich hierfür tun (anmelden etc.)? Gerne zahle ich notwendige entsprechende Abgaben und Steuern (etc.). Ich würde gern wissen, welche es sind.

Antwort

Hinsichtlich Ihrer Gewerbeanmeldung empfehlen wir Ihnen ein Gespräch mit Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer. Dort können Sie sich auch zu Ihrer geplanten Existenzgründung beraten lassen.

Scheinselbständige sind Erwerbstätige, die zwar den Status einer selbständigen Unternehmerin oder eines selbständigen Unternehmers beanspruchen, deren Tätigkeit tatsächlich aber der einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers entspricht. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine selbständige Tätigkeit weisungsgebunden ist und der Einsatz der eigenen Arbeitskraft nicht eigenständig bestimmt werden kann. Einen Antrag auf Feststellung Ihres Status können Sie bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen.

Ausführliche Informationen zu einer Kleinstgründung finden Sie im BMWK-Existenzgründungsportal.

Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 221 911 003

Stand:
April 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben