Honorarkräfte einstellen: Scheinselbständigkeit vermeiden?
Frage
Ich möchte gerne für mein Unternehmen Autoren als Honorarkräfte einstellen. Wie kann ich verhindern, dass ich irgendwann mit dem Vorwurf der Scheinselbständigkeit (da die Autoren evtl. nur für mich schreiben) konfrontiert werde? Die Autoren schreiben in einem festgelegten Themengebiet eigenständige Analysen, die von mir geprüft und unter dem Unternehmensbranding verkauft werden.
Antwort
Tatsächlich besteht in der von Ihnen geschilderten Konstellation die Gefahr, dass es sich hier jeweils um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt. Hierbei ist weniger von Bedeutung, dass die Autoren ausschließlich für Sie tätig sind, sondern es kommt vielmehr auf die Ausgestaltung der Geschäftsbeziehung an. Sofern die Autoren von Ihnen Weisungen hinsichtlich Ort, Zeit oder Art der Arbeitsausführung erhalten oder Arbeitsmittel von Ihnen gestellt werden, kann dies auf ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis hindeuten. Andererseits ist die Rechtsfigur eines "Freien Mitarbeiters" seit langem bekannt, der zwar langfristig für einen Auftraggeber eingesetzt werden kann, aber dieser persönlichen Abhängigkeit gerade nicht unterliegt.
Da Sie im Falle von Betriebsprüfungen als Auftraggeber für ggf. festgestellte Beitragsnachforderungen aufkommen müssten, sollten Sie rechtzeitig mit der beabsichtigen Aufnahme der Geschäftsbeziehung ein so genanntes Statusfeststellungsverfahren (Clearingverfahren) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund vornehmen lassen. Auf diese Weise erhalten Sie die gewünschte Rechtssicherheit. Nähere Informationen und den Antragvordruck finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de (www).
Wenn in Ergebnis festgestellt wird, dass die Autoren freiberuflich tätig sind, wäre zu prüfen, ob sie als Selbständige (Publizisten oder Selbständige mit nur einem Auftraggeber) kraft Gesetz der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Zur Erläuterung auch hier ein Link zu einer weiterführenden Broschüre (www).
Sofern Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich auch an die nächst gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Ggf. vereinbaren Sie bitte einen Termin (www).
Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins ihre Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Allgemeine Informationen darüber finden Sie hier: deutsche-rentenversicherung.de (www).
Quelle:
Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Juni 2014
Tipps der Redaktion:
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr