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Freelancer für Unternehmen in den Niederlanden: Scheinselbständigkeit?

Frage

Ich habe eine Stelle als Freelancer für ein Unternehmen in den Niederlanden aufgenommen. Das Tätigkeitsbild entspricht dem eines Kundenberaters im digitalen Bereich (Beratung und Account-Verwaltung für Kunden eines Game-Publishers, inklusive technischer Beratung, zweisprachig). Ist dies im Sinne einer beratenden Tätigkeit als Freier Beruf oder Gewerbe anzurechnen? Oder ist dies eine Scheinselbständigkeit? Ich arbeite in Heimarbeit zu festen Zeiten (40 Std./Woche) für einen bestimmten Auftraggeber und bin ausschließlich für Schriftverkehr verantwortlich. Ich habe vorab 1,5 Jahre in Festanstellung als Multimediaberater für einen Versandhändler gearbeitet und davor als Gaming-Redakteur. Ich habe weder eine Ausbildung, noch einen Hochschulabschluss, lediglich Abitur. Ich arbeite als Freelancer mit festem Honorar per Stunde, ohne Urlaubsanspruch oder Lohnfortzahlung. Es steht mir aber frei, andere Tätigkeiten auszuüben.

Antwort

Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Unterstützung, ob es sich bei der geplanten Tätigkeit um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt.

„Scheinselbständige“ sind Erwerbstätige, die zwar den Status eines selbständigen Unternehmers beanspruchen, deren Tätigkeit tatsächlich aber der eines Arbeitnehmers entspricht. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine selbständige Tätigkeit weisungsgebunden ist und der Einsatz der eigenen Arbeitskraft nicht selbständig bestimmt werden kann. Gibt es also Vorgesetzte die Arbeitsanweisungen erteilen und Dienstpläne die Ihren Arbeitslauf bestimmen, könnte eine persönliche Abhängigkeit und tatsächlich ein Arbeitsverhältnis gemäß § 611a BGB vorliegen.

Für eine Statusfeststellung, d.h. Feststellung einer evtl. überwiegenden Arbeitnehmertätigkeit oder einer selbständigen Tätigkeit, sind die Sozialversicherungsträger, wie die gesetzlichen Krankenkassen oder die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Ein Antrag auf Feststellung Ihres Status kann bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2019

Tipps der Redaktion:

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