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Erzieherin: Scheinselbständigkeit? Freiberufliche Tätigkeit?

Frage

Ich habe den Gedanken, mich als Erzieherin selbständig zu machen. Allerdings möchte ich nicht als Tagesmutter arbeiten oder eine Gruppe eröffnen, sondern plane in verschiedenen Einrichtungen als Krankheitsvertretung etc. zu arbeiten. Dadurch, dass ich direkt am Kind arbeiten würde, wäre doch der Aspekt der Eigenverantwortung abgedeckt, obwohl ich in die Abläufe der Einrichtung eingebunden bin, oder? Meine Frage also: Wäre eine freiberufliche Tätigkeit als Erzieherin in unterschiedlichen Einrichtungen möglich und wären die Merkmale einer Selbständigkeit gedeckt?

Antwort

Ob es sich hierbei tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit oder eher um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handeln wird, müsste an Hand der konkreten Ausgestaltung der beabsichtigten Geschäftsbeziehung geprüft werden.

Wie Sie selbst geschrieben haben, sind Sie in den Arbeitsablauf der Kindertagesstätte eingebunden. Ausgehend davon, dass Sie bei Ausübung dieser Tätigkeit ferner an Arbeitszeit und Ort gebunden sein dürften, hierbei die Infrastruktur der Einrichtung nutzen würden und kaum eigene Arbeitsmittel einbringen oder ein nennenswertes wirtschaftliches Risiko tragen, spricht einiges dafür, dass hier ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Auf die vertragliche Ausgestaltung kommt es bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung weniger an, entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse unter denen Sie diese Tätigkeit ausüben.

Um hier die entsprechende Rechtssicherheit zu erhalten, empfehlen wir Ihnen eine Statusfeststellung (Clearingverfahren) durchzuführen. Auf diese Weise können Sie, aber in erster Linie der für die Beitragszahlung haftende Auftraggeber, das Risiko einer nachträglichen Beitragsnachforderung vermeiden. Nähere Informationen und den Antragvordruck finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html

Sofern Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie auch eine Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Ggf. vereinbaren Sie bitte einen Termin (Suche unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html).

Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins Ihre Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Allgemeine Informationen darüber finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/04_Mitten_im_Leben/01_Rente_und_vorsorge/03_zusaetzlich_vorsorgen_chancen_nutzen/zusaetzlich_vorsorgen_node.html#doc233228bodyText8

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
März 2018

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