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Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger: Auftraggeber übernimmt Rentenversicherungsbeiträge?

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Frage

Ich möchte als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger (Handelsvertreter) mit Rentenversicherungspflicht tätig werden. Mein einziger Auftraggeber möchte den Rentenversicherungsbeitrag und den Beitrag meiner Direktversicherung übernehmen. Darf er das? Sind das für ihn reguläre Kosten?

Antwort

Sofern Sie als Selbständiger mit einem Auftraggeber der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, sind Sie selbst der Beitragsschuldner und für die fristgerechte Entrichtung der Beiträge verantwortlich.

Unabhängig davon kann der Auftraggeber Ihnen natürlich eine entsprechend höhere Vergütung zahlen.

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Feburar 2020

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