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Wechsel von selbständiger in angestellte Tätigkeit: Rentenversicherung?

Frage

Wenn ich selbständig bin und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahle, aber nach 10-20 Jahren mein Geschäft aufgebe und dann ein Arbeitnehmerverhältnis eingehe, bin ich dann verpflichtet in die Rentenversicherung einzuzahlen?

Antwort

Sobald Sie als Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt abhängig beschäftigt sind, unterliegen Sie auch der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie zusätzlich noch selbständig tätig sind oder bereits vorher längere Zeit selbständig gewesen sind. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur für bestimmte Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Architekten oder Rechtsanwälte möglich, die in einem berufsständischen Versorgungssystem pflichtversichert sind.

Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie sich auch an die nächst gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Bitte vereinbaren Sie ggf. einen Termin.

Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins die Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Allgemeine Informationen darüber finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
September 2019

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