Frage
Ich bin halbtags in einer Tierarztpraxis fest angestellt. Außerdem bin ich als freiberufliche Hundetrainerin tätig. Muss ich mich für die Tätigkeit als Hundetrainerin in der RV pflichtversichern? Wenn ja, auch rückwirkend für mehrere Jahre?
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Ich bin halbtags in einer Tierarztpraxis fest angestellt. Außerdem bin ich als freiberufliche Hundetrainerin tätig. Muss ich mich für die Tätigkeit als Hundetrainerin in der RV pflichtversichern? Wenn ja, auch rückwirkend für mehrere Jahre?
Der Begriff des Lehrers ist hier weit gefasst, d.h. jegliches Vermitteln von Wissen und Fertigkeiten ist als Lehrtätigkeit anzusehen. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung tritt jedoch nur dann ein, wenn Sie diese Tätigkeit mehr als nur geringfügig ausüben, d.h. der steuerrechtliche Gewinn daraus mehr als 450 Euro beträgt und Sie selbst keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Bitte beachten Sie, dass auch für versicherungspflichtige Selbständige die Verpflichtung besteht, diese Tätigkeit innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden.
Ob ein freiberuflicher Hundetrainer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund seiner Lehrtätigkeit unterliegt, muss individuell beurteilt werden.
Ausgehend von der Annahme, dass ein Hundetrainer nicht nur dem Hund, sondern auch dem Hundehalter regelmäßig Wissen und Fertigkeiten im Umgang mit dem Tier vermittelt, würde die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich bestehen.
Sofern auch in der Vergangenheit bereits Versicherungspflicht bestanden hat, können Beiträge rückwirkend für vier Jahr gefordert werden.
Sofern sich die Versicherungspflicht nicht bereits durch das Unterschreiten der o.g. Geringfügigkeitsgrenze ausschließt, empfehlen wir Ihnen den Sachverhalt ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu schilden, der dann aufgrund der individuellen Verhältnisse über die Versicherungspflicht entscheiden wird. Sofern Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, empfehlen wir Ihnen eine Beratung in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. (Suche unter): www.deutsche-rentenversicherung.de
Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins ihre Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Allgemeine Informationen darüber finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de
Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Februar 2016